Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
Jede Behandlung ist direkt in bar oder per Maestrokarte zu begleichen. Eine Bezahlung per Rechnung ist nicht vorgesehen.
-
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden (ein voller Arbeitstag) vorher abgesagt werden. Vereinbarte Operationstermine spätestens 48 Stunden (zwei volle Arbeitstage). Werden Termine später oder gar nicht abgesagt, erlaubt sich die Tierarztpraxis Mobti, die vereinbarten tierärztlichen Leistungen vollumfänglich zu verrechnen. Für Hausbesuche gilt: wir verrechnen die tierärztlichen Leistungen und eine Zeitpauschale, welche wir für die Anfahrt freigehalten haben. Bei Operationen gilt: die Kostenschätzung.
-
Im Notdienst und bei Notfällen fällt eine Notfalltaxe an. Diese ist nach Uhrzeit gestaffelt (08:00-21:00, 21:00-08:00 Uhr). Die Behandlung findet in den Praxisräumen in Regensdorf statt, ausser etwas anderes wurde explizit vereinbart. Erbrachte tierärztliche Leistungen werden mit dem Faktor 1,5x bez 2x verrechnet.
-
Hausbesuche werden nach Fahrzeit pro Minute abgerechnet und nach Uhrzeiten (Ordinationszeiten, 08:00-21:00, 21:00-08:00 Uhr) gestaffelt.
-
reguläre Hausbesuche werden von Montag bis Freitag durchgeführt. Eine Pauschale für den Tierarzt und die Hilfsperson wird verrechnet.
-
Patienten im Hausbesuch müssen vom Besitzer übergeben werden (Katzen in einem ausbruchsicheren Käfig). Es werden keine Tiere vom Tierarzt oder dem Praxispersonal eingefangen. Wenn Tiere sich nicht behandeln lassen, werden Anfahrtskosten, Pauschale für Tierarzt und Personal wie auch eine versäumte Konsultation verrechnet.
-
Datenschutz: Die allgemeine Aufbewahrungsfrist der Daten und Krankengeschichte beläuft sich auf 10 Jahre. Das Cloudsystem wird von Google benutzt. Mehr Informationen zu den Standorten finden Sie unter: https://www.google.com/about/datacenters/locations/
-
Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich der Erkrankung des vorgestellten Tieres selbstständig vollständige Angaben zu machen. Insbesondere sind Dauer, Intensität, Vorbehandlungen und Medikamentenunverträglichkeiten zu nennen. Untugenden des Tieren, die zur Gefährdung des Praxispersonals, anderer Patienten oder der Praxiseinrichtung führen können, sind vor Behandlungsbeginn zu nennen.
-
Verkaufte Arzneimittel und Nahrungsergänzungen werden nur noch zur Entsorgung zurückgenommen.
-
Tierbesitzer müssen bei Hunden fachgerecht einen Maulkorb anziehen können, um die Gefährdung des Personals zu reduzieren. Eine Behandlung kann verweigert werden, wird dies nicht umgesetzt.
-
Die Abgabe von Behandlungsdokumentationen, Laborberichten, Röntgenbildern etc. an den Auftraggeber bzw. Tierhalter erfolgt ausschließlich als Kopie/Abschrift. Ggf. hierfür anfallende Kosten trägt der Auftraggeber bzw. der Tierhalter. Tierärztliche Berichte für Versicherungen etc. werden dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt.
-
Telefonische Beratung wird verrechnet.
-
Die Notfallummer dient ausschliesslich der Terminvereinbarung. Missbrauch wird verrechnet.
​
Stand 01.06.2024